„Bund setzt Entlastung für Brauereien um, jetzt muss das Land nachziehen“

Bild: pixabay

Es ist ein Kreislauf, der beschwerlich ist: Wenn niemand Restaurants und Kneipen besuchen kann, wenn Sommerfeste und Geburtstagsfeiern ausfallen, wird auch weniger Bier getrunken, der Absatz gerade der kleineren und mittelständischen Unternehmen sinkt. Investitionen etwa für Kästen und Flaschen wollen wohl überlegt sein, denn das Feierabendbier kann die vielen Hektoliter aus dem Fass nicht auffangen.

„Vor allem die kleinen und mittelständischen Brauereien haben sich in den letzten Monaten zur Decke strecken müssen, um diesen Umsatzrückgang auszugleichen“, sagt Marlies Stotz, Landtagsabgeordnete aus Lippstadt, nach einem Besuch bei den Brauerei Thombansen und der ungleich größeren Brauerei Hohenstein vor einigen Wochen. Damals war die SPD- Landtagsfraktion mit dem Vorschlag, die Biersteuer für kleinere und mittelständische Unternehmen auszusetzen, auf die Brauereien zugegangenund die SPD- Bundestagsfraktion für die Biersteuer sensibilisiert.

„In dieser Situation müssen nun alle zusammenarbeiten, denn wir wollen heute die Weichen stellen, damit wir auch nach der Pandemie, wieder mit dem gewohnten Pils anstoßen können – gebraut von den Menschen, die seit langem in den Betrieben arbeiten“ sagt  Stotz und ergänzt, dass es ganz konkret um Arbeitsplätze für die Region gehe, die es zu schützen gelte.

Der Deutsche Bundestag hat nun heute Rahmen seiner Beratungen über verschiedene Änderungen an Steuergesetzen am 5. Mai 2021 auch eine Veränderung der Biersteuer beschlossen,

Durch die Regelungen des Bundes sollen rund 1.460 Brauereien entlastet werden. Vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 wird die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis zu einem Gesamtjahreserzeugnis von 200.000 Hektolitern in insgesamt vier unterschiedlichen Hebesätzen gesenkt. Bei der Biersteuer handelt es sich um eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 handelt es sich dabei um eine Summe von ca. 20 Millionen Euro.

„Die Entscheidung der Bundesregierung zeigt: Die Initiative der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag war richtig und wichtig! Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Idee aufgegriffen wurde und es nun zu einer Entlastung für kleine und mittlere Brauereien kommt“, erklärt Marlies Stotz noch einmal nachdrücklich. Die Senkung der Hebesätze hilft den Brauereien vor Ort. Sie sei ein wichtiges Signal für die regionalen Brauwirtschaften, die in der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten zu kämpfen haben.

„Jetzt ist allerdings auch die Landesregierung hier in NRW in der Pflicht und muss aus dem landeseigenen Rettungsschirm nachlegen“, fordert Stotz. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW schlägt vor, den Brauereien, die im Jahr bis zu 200.000 Hektoliter produzieren, das Aufkommen der Biersteuer aus dem NRW-Rettungsschirm vollständig zu erstatten.

„Im NRW-Rettungsschirm stehen nach den aktuellen Planungen noch rund 15 Mrd. Euro für finanzielle Hilfen zur Verfügung. Wir haben ihn im Landtag gemeinsam für die Menschen und die Wirtschaft beschlossen und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern der Landesregierung“, so Marlies Stotz abschließend.